Es gibt etwa 13.000 verschiedene Automodelle in Deutschland und jedes Modell besitzt eine Schlüsselnummer, unter der das Modell genau identifiziert und erkannt wird. Deshalb wird auch bei Anmeldung der entsprechenden Zulassungsstelle darauf Wert gelegt, dass diese Nummer mit angegeben wird, die dem Fahrzeugschein zu entnehmen ist. Die Steuerklasse kann mit Hilfe der Nummer leicht ermittelt werden und auch für die Versicherung ist diese Nummer von Bedeutung. Die Versicherungen führen für jedes Fahrzeugmodell einen speziellen Leistungskatalog, der sich nicht nur an dem Fahrzeugtyp orientiert, sondern auch an den Kategorien, die für den Nutzer bestimmt sind. Der Nutzer muss beispielsweise bekannt geben, wann er den Führerschein bekommen hat, welchen Beruf er derzeit ausübt und wie hoch der Kilometerstand im Jahr ist. Anhand der persönlichen Angaben ist es für die Versicherung ein Leichtes den genauen Gesamtbetrag zu bestimmen.
Der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt ist auch für die Versicherung von Bedeutung, da anhand der Typklasse herausgefunden werden kann, auf welche Höhe sich der Rabatt beläuft. Der genaue Fahrzeugtyp muss bei der Ermittlung bekannt sein, der über die Schlüsselnummer des Fahrzeugs herausgefunden wird. Im Jahr 2003 wurde das Typklassen-System vom Kraftbundesamt erneuert und Versicherungen wie Vollkasko-, Teilkasko wurden danach deutlich günstiger. Die Versicherungsgesellschaften legen besonderen Wert auf die Angabe der schadenfreien Jahre, denn je höher diese ausfallen, desto mehr Schadenfreiheitsrabatt kann auch gewährt werden.
Jeder Autofahrer braucht heutzutage eine Haftpflichtversicherung, um Personen-und Sachschäden abzudecken. Schließt der Autofahrer eine Teilkasko-Versicherung ab, so werden Schäden wie Brand, Explosion, Diebstahl, Maderbiss, Sturm-und Hagelschäden abgedeckt. Mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro kann der Versicherungsnehmer den Gesamtbetrag deutlich reduzieren. Des Weiteren kann man auch eine Vollkasko-Versicherung abschließen, die das Auto gegen Vandalismus, mutwillige Zerstörung und Unfälle, die nicht fahrlässig geschehen sind, schützt. Die Vollkasko-Versicherungen decken zudem alle Schäden ab, so dass es nicht erforderlich ist, eine Teilkasko-Versicherung abzuschließen. Bei der Teilkaskoversicherung wird allerdings seit dem Jahr 2003 kein Schadenfreiheitsrabatt mehr angeboten.
Um eine Haftpflichtversicherung zu beantragen, sollte man vorher unbedingt Angebote einholen, so dass man sich für die günstigste entscheidet.